Regelinsolvenz
Der Weg für Unternehmer aus der Schuldenfalle
Die Regelinsolvenz bietet Selbstständigen und Freiberuflern die Möglichkeit, sich von ihren Schulden zu befreien und gleichzeitig ihre unternehmerische Tätigkeit fortzusetzen. Ob stark schwankende Einnahmen oder unüberwindbare Schuldenberge – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess der Regelinsolvenz, damit Sie wieder auf sicheren finanziellen Boden kommen.
Im Einsatz sind wir in ganz NRW vor Ort oder bundesweit per Online-Beratung.
Wie insolvenz.direkt. Sie unterstützt
Bei insolvenz.direkt. stehen wir Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmern in finanziellen Schwierigkeiten zur Seite. In einem kostenlosen Erstgespräch analysieren wir Ihre Situation und klären Sie über Ihre Optionen auf. Wir helfen Ihnen, alle notwendigen Unterlagen zusammenzustellen und den Antrag auf Regelinsolvenz korrekt und vollständig auszufüllen. Dabei übernehmen wir die Kommunikation mit Ihren Gläubigern und sorgen für faire und realistische Lösungen. Sobald das Regelinsolvenzverfahren eröffnet ist, sind Sie vor Pfändungen geschützt und können sich auf den Wiederaufbau Ihrer finanziellen Zukunft konzentrieren.
Unser Ziel ist es, Ihnen den Weg in die Insolvenz so einfach und stressfrei wie möglich zu gestalten. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unser Engagement – wir begleiten Sie Schritt für Schritt.
Vorteile der Regelinsolvenz:
Nachteile der Regelinsolvenz:
Sicher durch die Krise mit insolvenz.direkt.
Sind Sie selbstständig oder Unternehmer und kämpfen mit überwältigenden Schulden? Nutzen Sie die Chance auf einen Neustart durch die Regelinsolvenz. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie uns gemeinsam den Weg in eine schuldenfreie Zukunft planen. Vereinbaren Sie Ihren kostenlosen Ersttermin! Schreiben Sie uns, rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Online-Termin. Im Einsatz sind wir in ganz NRW vor Ort oder bundesweit per Online-Beratung.
Ablauf der Regelinsolvenz
Eine Regelinsolvenz ist ein strukturierter Prozess, der Ihnen dabei hilft, Ihre Schulden zu bewältigen und wieder auf finanziell sicheren Boden zu kommen.
Dieser Ablauf bietet Unternehmern, Selbstständigen und Freiberuflern eine klare Richtung und Sicherheit in einer schwierigen finanziellen Lage. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt des Verfahrens, von der Antragstellung bis zur Restschuldbefreiung, und stellen sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Hier erfahren Sie, wie der Prozess der Regelinsolvenz funktioniert und welche Schritte notwendig sind, um schuldenfrei zu werden.
Antragstellung:
Der Antrag auf Regelinsolvenz wird beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt. Eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern ist nicht notwendig. Ein detaillierter Vermögensbericht und eine Gläubigerliste sind erforderlich.
Eröffnungsverfahren:
Das Gericht prüft den Antrag und kann Sicherungsmaßnahmen wie Auskunftspflichten oder vorläufige Insolvenzverwalter anordnen.
Eröffnungsbeschluss:
Bei ausreichendem Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten wird das Verfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter ernannt.
Anmeldung der Forderungen:
Gläubiger melden ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter an. Der Schuldner muss alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen.
Berichts- und Prüftermin:
Im Berichtstermin wird die wirtschaftliche Lage des Schuldners besprochen. Anschließend erfolgt der Prüftermin, in dem Forderungen geprüft werden.
Gläubigerversammlung:
Hier wird über die Verwertung der Insolvenzmasse oder das Fortführen des Unternehmens entschieden.
Verwertung der Insolvenzmasse:
Pfändbares Vermögen wird vom Insolvenzverwalter verwertet, um eine möglichst hohe Quote für die Gläubiger zu erzielen.
Schlusstermin & Verteilung:
Verbleibende Vermögenswerte werden verteilt. Zuerst werden Verfahrenskosten und Treuhänder bezahlt, danach die Gläubiger.
Aufhebung des Verfahrens:
Das Insolvenzverfahren wird beendet, wenn die Insolvenzmasse verteilt wurde.
Wohlverhaltensphase:
Während dieser Phase wird nur der pfändbare Teil des Einkommens abgeführt.
Restschuldbefreiung:
Nach der Wohlverhaltensphase wird die Restschuldbefreiung ausgesprochen und der Schuldner ist schuldenfrei.