P-Konto –
Schutz vor Kontopfändung

P-Konto, Pfändungsschutzkonto

wichtige Informationen über das Pfändungsschutzkonto

Ein P-Konto, auch Pfändungsschutzkonto genannt, bietet Ihnen als Schuldner einen wichtigen Schutz vor Kontopfändungen. Hier möchten wir Ihnen erklären, wie ein Pfändungsschutzkonto funktioniert, welche Vorteile es bietet und wie Sie es einrichten können. So behalten Sie trotz Schulden die Kontrolle über Ihre Finanzen.

P-Konto, Pfändungsschutzkonto

Was ist ein P-Konto?

Ein P-Konto ist ein Girokonto, das einen automatischen Pfändungsschutz bietet. Das bedeutet, dass ein bestimmter Betrag auf Ihrem Konto unpfändbar ist und Ihnen somit zur Deckung Ihres Lebensunterhalts zur Verfügung steht. Dieser Pfändungsschutzbetrag wird regelmäßig angepasst und richtet sich nach der gesetzlichen Pfändungstabelle.

Für ein Pfändungsschutzkonto dürfen keine höheren Gebühren verlangt werden als für ein normales Girokonto. Ein Pfändungsschutzkonto ist keine Sonderleistung der Bank, sondern gesetzlich auferlegte Pflicht.

Vorteile eines P-Kontos

Schutz vor Kontopfändung

Ein P-Konto schützt Ihr Einkommen bis zum gesetzlich festgelegten Freibetrag vor Pfändungen. So können Sie sicherstellen, dass Sie trotz Schulden genug Geld für Miete, Lebensmittel und andere wichtige Ausgaben haben.

Einfache Umwandlung

Ihr bestehendes Girokonto kann unkompliziert in ein P-Konto umgewandelt werden. Ihre Bank ist gesetzlich verpflichtet, diese Umwandlung auf Ihren Antrag hin vorzunehmen.

Erhöhter Pfändungsschutz

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Pfändungsschutzbetrag erhöht werden, zum Beispiel wenn Sie Unterhaltspflichten haben.

Wichtige Tipps für den Umgang mit einem P-Konto

Ein P-Konto erfordert eine sorgfältige Verwaltung. Achten Sie darauf, regelmäßige Geldeingänge und Ausgaben im Blick zu behalten, um Überschreitungen des Freibetrags zu vermeiden.

Wenn sich Ihre finanzielle Situation ändert, zum Beispiel durch die Geburt eines Kindes oder die Übernahme von Unterhaltspflichten, informieren Sie umgehend Ihre Bank, um den Freibetrag entsprechend anzupassen.

Darüber hinaus ist es ratsam, alle relevanten Unterlagen und Nachweise gut organisiert und griffbereit zu halten, um bei Bedarf schnell handeln zu können.

Häufig gestellte Fragen zum P-Konto

Der pfändungsfreie Betrag auf einem Pfändungsschutzkonto wird jährlich angepasst und richtet sich nach der gesetzlichen Pfändungstabelle.

Nein, jeder Verbraucher darf nur ein P-Konto führen. Es ist gesetzlich nicht erlaubt, mehrere Pfändungsschutzkonten zu besitzen.

Wenn Ihr Pfändungsschutzkonto gepfändet wird, bleibt der pfändungsfreie Betrag geschützt. Sie können weiterhin über diesen Betrag verfügen. Beträge, die den Freibetrag übersteigen, können jedoch gepfändet werden.

Um einen höheren Pfändungsschutzbetrag zu erhalten, muss der Kontoinhaber seiner Bank eine schriftliche Bescheinigung vorlegen. Diese Bescheinigung kann unter anderem durch das Vollstreckungsgericht, verschiedene Sozialleistungsträger, einen Rechtsanwalt oder durch einen Schuldnerberater ausgestellt werden. In einem Monat nicht aufgebrauchtes Guthaben wird in den Folgemonat übertragen. Der zur Verfügung stehende Freibetrag erhöht sich damit um die übrig gebliebene Summe.

Kontaktieren Sie uns!

Durch die Einrichtung eines P-Kontos können Sie trotz Schulden weiterhin über Ihr Einkommen verfügen und finanzielle Verpflichtungen erfüllen. Lassen Sie sich von uns bei insolvenz.direkt. beraten und unterstützen – gemeinsam finden wir den besten Weg, Ihre Finanzen zu schützen und zu stabilisieren. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung und Unterstützung.