Regelinsolvenz

Der Weg für Unternehmer aus der Schuldenfalle

Die Regelinsolvenz bietet Selbstständigen und Freiberuflern die Möglichkeit, sich von ihren Schulden zu befreien und gleichzeitig ihre unternehmerische Tätigkeit fortzusetzen. Ob stark schwankende Einnahmen oder unüberwindbare Schuldenberge – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess der Regelinsolvenz, damit Sie wieder auf sicheren finanziellen Boden kommen.

Im Einsatz sind wir in ganz NRW vor Ort oder bundesweit per Online-Beratung.

Wie insolvenz.direkt. Sie unterstützt

Bei insolvenz.direkt. stehen wir Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmern in finanziellen Schwierigkeiten zur Seite. In einem kostenlosen Erstgespräch analysieren wir Ihre Situation und klären Sie über Ihre Optionen auf. Wir helfen Ihnen, alle notwendigen Unterlagen zusammenzustellen und den Antrag auf Regelinsolvenz korrekt und vollständig auszufüllen. Dabei übernehmen wir die Kommunikation mit Ihren Gläubigern und sorgen für faire und realistische Lösungen. Sobald das Regelinsolvenzverfahren eröffnet ist, sind Sie vor Pfändungen geschützt und können sich auf den Wiederaufbau Ihrer finanziellen Zukunft konzentrieren.

Unser Ziel ist es, Ihnen den Weg in die Insolvenz so einfach und stressfrei wie möglich zu gestalten. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unser Engagement – wir begleiten Sie Schritt für Schritt.

Vorteile der Regelinsolvenz:

  • Fortführung der Selbstständigkeit

    Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler müssen ihre Tätigkeit nicht aufgeben. Solange Ihr Geschäft ohne Schulden tragfähig ist, können Sie es weiterführen.

  • Keine Pfändungen

    Arbeitsmittel und notwendige Gegenstände sind vor Pfändung geschützt. Zudem sind keine Konto- oder Gehaltspfändungen mehr möglich.

  • Psychologische Entlastung

    Die Aussicht auf Schuldenfreiheit verringert den Druck und verbessert Ihre Lebensqualität spürbar!

  • Keine Zwangsvollstreckung

    Während des Insolvenzverfahrens sind alle Gläubiger an das Vollstreckungsverbot gebunden.

Nachteile der Regelinsolvenz:

  • Unterhaltsansprüche

    Ansprüche des Schuldners gegenüber Dritten, zum Beispiel Ehegatte oder Kinder, können nicht zur Insolvenzmasse gezählt werden. Dieses Geld kann somit auch nicht zur Abtragung der Schulden verwendet werden.

  • Girokonto

    Die Eröffnung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) ist erforderlich, da das herkömmliche Girokonto erlischt. Dies kann zusätzliche administrative Schritte und potenzielle Unannehmlichkeiten mit sich bringen.

Sicher durch die Krise mit insolvenz.direkt.

Sind Sie selbstständig oder Unternehmer und kämpfen mit überwältigenden Schulden? Nutzen Sie die Chance auf einen Neustart durch die Regelinsolvenz. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie uns gemeinsam den Weg in eine schuldenfreie Zukunft planen. Vereinbaren Sie Ihren kostenlosen Ersttermin! Schreiben Sie uns, rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Online-Termin. Im Einsatz sind wir in ganz NRW vor Ort oder bundesweit per Online-Beratung.

Ablauf der Regelinsolvenz

Regelinsolvenz Beratung und Ablauf

Eine Regelinsolvenz ist ein strukturierter Prozess, der Ihnen dabei hilft, Ihre Schulden zu bewältigen und wieder auf finanziell sicheren Boden zu kommen.

Dieser Ablauf bietet Unternehmern, Selbstständigen und Freiberuflern eine klare Richtung und Sicherheit in einer schwierigen finanziellen Lage. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt des Verfahrens, von der Antragstellung bis zur Restschuldbefreiung, und stellen sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Hier erfahren Sie, wie der Prozess der Regelinsolvenz funktioniert und welche Schritte notwendig sind, um schuldenfrei zu werden.

Regelinsolvenz Beratung und Ablauf
1

Antragstellung:

Der Antrag auf Regelinsolvenz wird beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt. Eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern ist nicht notwendig. Ein detaillierter Vermögensbericht und eine Gläubigerliste sind erforderlich.

2

Eröffnungsverfahren:

Das Gericht prüft den Antrag und kann Sicherungsmaßnahmen wie Auskunftspflichten oder vorläufige Insolvenzverwalter anordnen.

3

Eröffnungsbeschluss:

Bei ausreichendem Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten wird das Verfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter ernannt.

4

Anmeldung der Forderungen:

Gläubiger melden ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter an. Der Schuldner muss alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen.

5

Berichts- und Prüftermin:

Im Berichtstermin wird die wirtschaftliche Lage des Schuldners besprochen. Anschließend erfolgt der Prüftermin, in dem Forderungen geprüft werden.

6

Gläubigerversammlung:

Hier wird über die Verwertung der Insolvenzmasse oder das Fortführen des Unternehmens entschieden.

7

Verwertung der Insolvenzmasse:

Pfändbares Vermögen wird vom Insolvenzverwalter verwertet, um eine möglichst hohe Quote für die Gläubiger zu erzielen.

8

Schlusstermin & Verteilung:

Verbleibende Vermögenswerte werden verteilt. Zuerst werden Verfahrenskosten und Treuhänder bezahlt, danach die Gläubiger.

9

Aufhebung des Verfahrens:

Das Insolvenzverfahren wird beendet, wenn die Insolvenzmasse verteilt wurde.

10

Wohlverhaltensphase:

Während dieser Phase wird nur der pfändbare Teil des Einkommens abgeführt.

11

Restschuldbefreiung:

Nach der Wohlverhaltensphase wird die Restschuldbefreiung ausgesprochen und der Schuldner ist schuldenfrei.

Gehen Sie jetzt den ersten Schritt

Schaffen Sie den Absprung in ein schuldenfreies Leben! Im Einsatz sind wir in ganz NRW vor Ort oder bundesweit per Online-Beratung.

Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie Ihren kostenlosen Ersttermin. Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an.

Häufig gestellte Fragen zur Regelinsolvenz

Die Privatinsolvenz ist für Privatpersonen gedacht, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Die Regelinsolvenz hingegen richtet sich an Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer.

Das Regelinsolvenzverfahren kann je nach Rückzahlungshöhe und Verfahrenskosten 3, 5 oder 6 Jahre dauern:

  • 3 Jahre: Bei Zahlung von 35% der Schulden und Verfahrenskosten.
  • 5 Jahre: Bei Begleichung der gesamten Verfahrenskosten.
  • 6 Jahre: Unabhängig von der Höhe der zurückgezahlten Schuldensumme.

Für den Antrag auf Regelinsolvenz benötigen Sie eine Aufzeichnung Ihrer Vermögensverhältnisse, eine Liste Ihrer Gläubiger und eine eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit Ihrer Angaben.

Ihr bestehendes Vermögen wird zur Insolvenzmasse gezählt und vom Insolvenzverwalter verwertet. Einkommen und Vermögenswerte, die Sie während des Verfahrens erwerben, unterliegen ebenfalls der Insolvenzmasse, soweit sie pfändbar sind.

Ja, solange Ihr Geschäft ohne Schulden tragfähig ist, können Sie Ihre selbstständige Tätigkeit weiterführen. Notwendige Arbeitsmittel sind vor Pfändung geschützt.

Das zuständige Insolvenzgericht prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Eröffnung des Verfahrens. Dabei wird auch ein Insolvenzverwalter ernannt.

Nein, nach der Eröffnung des Verfahrens übernimmt der Insolvenzverwalter die Kommunikation mit Ihren Gläubigern und fordert diese auf, ihre Forderungen anzumelden.

Die Wohlverhaltensphase beginnt nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens und dauert je nach Rückzahlungshöhe 3, 5 oder 6 Jahre. Während dieser Zeit müssen Sie den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an den Treuhänder abführen.

Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase entscheidet das Insolvenzgericht über die Restschuldbefreiung. Wenn alle Verpflichtungen erfüllt wurden, sind Sie von Ihren Schulden befreit.

Sollten Sie während der Wohlverhaltensphase eine Erbschaft erhalten, müssen Sie die Hälfte des Erbteils an den Treuhänder abführen.