Privatinsolvenz

Privatinsolvenz

Der Weg für Verbraucher aus der Schuldenfalle

Die Privatinsolvenz bietet Ihnen als überschuldete Privatperson die Chance, nach einer gewissen Zeit schuldenfrei zu sein – auch wenn Sie nicht alle Schulden vollständig zurückzahlen können. Das Ziel ist es, Verbrauchern eine zweite Chance zu geben, da sie sich oft nicht aus eigener Kraft von ihren Schulden befreien können.

Ob unerwartete Arbeitslosigkeit, hohe medizinische Kosten oder unkontrollierte, ungeplante Ausgaben – wir begleiten Sie durch den Prozess der Privatinsolvenz, damit Sie wieder auf finanziell sicheren Boden kommen. Im Einsatz sind wir in ganz NRW vor Ort oder bundesweit per Online-Beratung.

Privatinsolvenz

Wie insolvenz.direkt. Sie unterstützt

Bei insolvenz.direkt. stehen wir Ihnen in finanziellen Schwierigkeiten zur Seite. In einem kostenlosen Erstgespräch analysieren wir Ihre Situation und klären Sie über Ihre Optionen auf. Wir helfen Ihnen, alle notwendigen Unterlagen zusammenzustellen und den Antrag auf Privatinsolvenz korrekt und vollständig auszufüllen. Dabei übernehmen wir die Kommunikation mit Ihren Gläubigern und sorgen für faire und realistische Lösungen. Sobald das Privatinsolvenzverfahren eröffnet ist, sind Sie vor Pfändungen geschützt und können sich auf den Wiederaufbau Ihrer finanziellen Zukunft konzentrieren.

Unser Ziel ist es, Ihnen den Weg in die Privatinsolvenz so einfach und stressfrei wie möglich zu gestalten. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unser Engagement – wir begleiten Sie Schritt für Schritt.

Vorteile der Privatinsolvenz:

  • Gesichertes Existenzminimum:

    Ihr Existenzminimum ist durch die Pfändungsgrenzen gesichert. Sie behalten einen Teil Ihres Einkommens, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern.

  • Schufa-Bereinigung:

    Sechs Monate nach der Restschuldbefreiung wird diese gelöscht.

  • Keine Zwangsvollstreckung:

    Während des Verfahrens sind alle Gläubiger an das Vollstreckungsverbot gebunden. Eine Konto- oder Gehaltspfändung ist nicht mehr möglich, da der Pfändungsschutz sofort nach der Eröffnung des Verfahrens eintritt.

Nachteile der Privatinsolvenz:

  • Konsum:

    Ratenkäufe und die Benutzung der Kreditkarte müssen der Vergangenheit angehören. Es sollten keine teuren Neuanschaffungen mehr gemacht werden und der Konsum sollte eingeschränkt werden.

Sicher durch die Schuldenkrise mit insolvenz.direkt.

Kämpfen Sie mit überwältigenden Schulden? Nutzen Sie die Chance auf einen Neustart durch die Privatinsolvenz. Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie uns gemeinsam den Weg in eine schuldenfreie Zukunft planen. Vereinbaren Sie Ihren kostenlosen Ersttermin! Schreiben Sie uns, rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Online-Termin. Im Einsatz sind wir in ganz NRW vor Ort oder bundesweit per Online-Beratung.

Ablauf der Privatinsolvenz

Ablauf einer Privatinsolvenz

Eine Privatinsolvenz ist ein strukturierter Prozess, der Ihnen dabei hilft, Ihre Schulden zu bewältigen und wieder auf finanziell sicheren Boden zu kommen. Dieser Ablauf bietet Privatpersonen eine klare Richtung und Sicherheit in einer schwierigen finanziellen Lage.

Wir begleiten Sie durch jeden Schritt des Verfahrens der Antragstellung und stellen sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Hier erfahren Sie, wie der Prozess der Privatinsolvenz funktioniert und welche Schritte notwendig sind, um schuldenfrei zu werden.

Ablauf einer Privatinsolvenz
1

Außergerichtliches Schulden­bereinigungs­verfahren:

Bevor Sie Privatinsolvenz beantragen, muss ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren stattfinden. Dabei versuchen Sie, sich mit Ihren Gläubigern zu einigen. Ein Schuldenbereinigungsplan wird erstellt und alle Gläubiger müssen zustimmen und gegebenenfalls Teilverzicht oder Ratenzahlungen akzeptieren.

2

Gerichtliches Schulden­bereinigungs­verfahren:

Wenn der außergerichtliche Einigungsversuch scheitert, kann der Insolvenzantrag gestellt werden. Das Insolvenzgericht prüft, ob ein Schuldenbereinigungsverfahren Erfolg verspricht, und entscheidet, ob das Insolvenzverfahren direkt eröffnet wird.

3

Gerichtliches Privatinsolvenz­verfahren:

Das Insolvenzgericht eröffnet das Verfahren, wenn keine außergerichtliche Einigung möglich ist. Ein Treuhänder (Insolvenzverwalter) wird bestimmt, der Ihr vorhandenes Vermögen verwaltet und verwertet.

4

Wohlverhaltensphase:

Diese Phase dauert 3 Jahre. Während dieser Zeit müssen Sie den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an den Treuhänder abführen.

5

Restschuldbefreiung:

Nach der Wohlverhaltensphase wird die Restschuldbefreiung ausgesprochen und Sie sind schuldenfrei. Alle Verpflichtungen wurden erfüllt und die Gläubiger können ihre Forderungen nicht mehr durchsetzen.

Handeln Sie jetzt für eine sorgenfreie Zukunft

Nutzen Sie die Chance auf einen Neustart durch die Privatinsolvenz. Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie uns gemeinsam den Weg in eine schuldenfreie Zukunft planen. Vereinbaren Sie Ihren kostenlosen Ersttermin! Schreiben Sie uns, rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Online-Termin.

Häufig gestellte Fragen zur Privatinsolvenz

Die Privatinsolvenz ist für Privatpersonen gedacht, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Die Regelinsolvenz hingegen richtet sich an Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer.

Das Privatinsolvenzverfahren dauert 3 Jahre.

Für den Antrag auf Privatinsolvenz benötigen Sie eine Aufzeichnung Ihrer Vermögensverhältnisse, eine Liste Ihrer Gläubiger und eine Übersicht Ihrer Einkommensverhältnisse.

Ihr bestehendes Vermögen wird zur Insolvenzmasse gezählt und vom Treuhänder verwertet. Einkommen und Vermögenswerte, die Sie während des Verfahrens erwerben, unterliegen ebenfalls der Insolvenzmasse, soweit sie pfändbar sind.

Es wird sogar erwartet, dass der Schuldner einer geregelten Arbeit nachgeht oder sich um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemüht, wenn er arbeitslos ist. Verletzungen dieser Obliegenheit können zur Versagung der Restschuldbefreiung führen.

Die Höhe des Betrags, den Sie während der Privatinsolvenz behalten dürfen, richtet sich nach der Pfändungstabelle. Diese Tabelle legt fest, welcher Teil Ihres Einkommens unpfändbar ist und Ihnen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts verbleibt. Der genaue Betrag hängt von Ihrem Einkommen sowie von Ihren Unterhaltsverpflichtungen ab, wie etwa gegenüber Kindern oder Ehepartnern. Die aktuellen Pfändungsfreigrenzen können Sie in der jeweils gültigen Pfändungstabelle nachlesen.

» zur Pfändungstabelle

Das zuständige Insolvenzgericht prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Eröffnung des Verfahrens. Dabei wird auch ein Treuhänder ernannt.

Nein, nach der Eröffnung des Verfahrens übernimmt der Treuhänder die Kommunikation mit Ihren Gläubigern und fordert diese auf, ihre Forderungen anzumelden.

Während dieser Zeit müssen Sie den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an den Treuhänder abführen. Diese Phase dauert 3 Jahre.

Privatinsolvenz Beratung: Schuldenberg bekämpfen

Gemeinsam bekämpfen wir den Schuldenberg